Ratgeber

Wohnraumanpassung: bis 4.180 Euro Zuschuss für Dusche, Haltegriffe, Treppenlift

Die Pflegekasse bezuschusst Umbauten, die die Pflege zu Hause erleichtern. Was gefördert wird, wie der Antrag läuft und warum Sie vor dem Umbau beantragen müssen.

Was gefördert wird

Bodengleiche Dusche, Badewanne raus, Haltegriffe, Türverbreiterung, Rampe, Treppenlift, Umzug in eine geeignete Wohnung, Beseitigung von Türschwellen, Absenken von Küchenzeilen. Voraussetzung: Die Maßnahme ermöglicht oder erleichtert die häusliche Pflege oder stellt eine selbständigere Lebensführung her (§ 40 Abs. 4 SGB XI).

Wie viel es gibt

Bis zu 4.180 Euro je Maßnahme. Alle Umbauten, die gleichzeitig nötig sind, gelten als eine Maßnahme. Leben mehrere Anspruchsberechtigte zusammen, sind es bis zu 16.720 Euro. Ändert sich die Pflegesituation später deutlich, etwa durch einen höheren Pflegegrad, kann eine neue Maßnahme erneut bezuschusst werden.

Erst beantragen, dann umbauen

Stellen Sie den Antrag mit Kostenvoranschlag vor dem Umbau. Wer erst baut und dann fragt, riskiert die Ablehnung. Die Kasse kann eine Stellungnahme der Pflegeberatung oder des Medizinischen Dienstes einholen. Nach der Bewilligung beauftragen Sie den Handwerker und reichen die Rechnung ein.

Weitere Töpfe

Die KfW fördert altersgerechtes Umbauen mit Zuschüssen oder Krediten, wenn Mittel verfügbar sind. Bei Schwerbehinderung kann auch das Integrationsamt oder die Eingliederungshilfe zuständig sein. Pflegestützpunkte und Wohnberatungsstellen helfen bei der Kombination.

Häufige Fragen

Zahlt die Kasse auch einen Treppenlift?

Ja, als Maßnahme zur Wohnumfeldverbesserung bis 4.180 Euro. Der Rest ist Eigenanteil oder über andere Förderungen zu decken.

Gilt das auch in der Mietwohnung?

Ja. Der Vermieter muss Umbauten für Barrierefreiheit in der Regel dulden (§ 554 BGB), kann aber eine Rückbauverpflichtung verlangen.

Zuletzt geprüft am 25.9.2026. Beträge Stand 2026 (BMG, Stand 04.11.2025), Quelle Bundesministerium für Gesundheit. Dieser Text informiert allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Kostenlose Hilfe gibt es auch persönlich: Jede Pflegekasse muss eine Pflegeberatung anbieten (§ 7a SGB XI), Pflegestützpunkte beraten neutral, Sozialverbände vertreten Mitglieder im Widerspruch. Unsere Unterlagen ersetzen keine Beratung im Einzelfall, sie bereiten sie vor. Wo Sie Beratung finden

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