Methodik und Quellen

So rechnen wir

Damit Sie nachvollziehen können, woher jede Zahl auf dieser Seite kommt. Nichts hier ist geschätzt, gerundet oder erfunden, außer dort, wo es dabeisteht.

Das Begutachtungsinstrument

Seit 2017 wird Pflegebedürftigkeit nicht mehr in Minuten gemessen, sondern in Selbständigkeit. Das Begutachtungsinstrument nach § 15 SGB XI bewertet sechs Module. Jedes Modul hat eigene Kriterien mit Einzelpunkten, die Summe je Modul wird in einen Schweregrad übersetzt, und der Schweregrad in gewichtete Punkte:

ModulAmtlichGewicht
1: Sich bewegenMobilität10 %
2: Verstehen und sich verständigenKognitive und kommunikative Fähigkeiten15 %
3: Verhalten und seelische BelastungVerhaltensweisen und psychische Problemlagen15 %
4: Sich selbst versorgenSelbstversorgung40 %
5: Mit Krankheit und Behandlung umgehenBewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen20 %
6: Alltag gestalten und Kontakte pflegenGestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte15 %

Von Modul 2 und Modul 3 geht nur das höhere in die Summe ein. Die Module 7 (außerhäusliche Aktivitäten) und 8 (Haushaltsführung) werden erhoben, aber nicht bewertet. Aus der Summe der gewichteten Punkte ergibt sich der Pflegegrad: ab 12,5 Punkten Pflegegrad 1, ab 27 Pflegegrad 2, ab 47,5 Pflegegrad 3, ab 70 Pflegegrad 4, ab 90 Pflegegrad 5. Unabhängig von den Punkten gilt Pflegegrad 5 bei Gebrauchsunfähigkeit beider Arme und beider Beine.

Unser Rechner setzt genau diese Tabellen um, einschließlich der Sonderregeln: Essen zählt dreifach, Trinken und Toilettengang doppelt, Sondenernährung hat eigene Werte, Modul 5 rechnet mit Häufigkeiten pro Tag, Woche und Monat nach den amtlichen Umrechnungsfaktoren. Die Berechnung ist deterministisch, regelbasiert und mit automatischen Tests gegen die Grenzwerte abgesichert. Es kommt keine künstliche Intelligenz zum Einsatz.

Was der Rechner nicht kann

Er ersetzt nicht die Begutachtung. Die Gutachterin bewertet vor Ort, mit eigenem Eindruck und eigenen Fragen. Unser Ergebnis ist eine Schätzung auf Grundlage Ihrer Angaben; wer einen normalen Tag ehrlich beschreibt, kommt der späteren Bewertung nahe. Der Rechner ist für Erwachsene gedacht; die Kinder-Kriterien 4.K und 5.K sind nicht enthalten.

Leistungsbeträge

Alle Beträge stammen aus der Übersicht des Bundesministeriums für Gesundheit „Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026 an die Pflegeversicherung“, Stand 04.11.2025 (Quelle). Die Beträge wurden zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent angehoben und gelten 2026 unverändert; die nächste gesetzliche Anpassung ist für 2028 vorgesehen. Wo eine Zahl nicht in dieser Übersicht steht (zum Beispiel der Zuschuss zum Hausnotruf), kennzeichnen wir sie und prüfen sie gesondert.

„Ungenutzt im Jahr“ summiert die Leistungen, die man aktiv abrufen muss und die in der Praxis häufig verfallen: Entlastungsbetrag, gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und Hausnotruf. Der Betrag ist eine Obergrenze, kein Versprechen; was tatsächlich fließt, hängt von Nachweisen und Anbietern ab.

Die Schreiben

Vorbereitungsmappe, Widerspruch und Anträge entstehen nach festen Vorlagen aus Ihren Angaben. Fehlt eine Angabe, steht ein Platzhalter im Text. Optional formuliert ein Sprachmodell den Begründungsteil des Widerspruchs aus; es erhält dafür nur die Stichpunkte zur Pflegesituation, keine Namen, Adressen oder Nummern, und seine Ausgabe wird regelbasiert geprüft: keine Zahl, die nicht in den Angaben steht, keine Floskeln, sonst gilt die Vorlage.

Fristen

Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat ab Bekanntgabe (§ 84 SGG). Als bekanntgegeben gilt ein Bescheid am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post (§ 37 Abs. 2 SGB X). Fällt das Fristende auf ein Wochenende, endet die Frist am nächsten Werktag (§ 64 SGG). Feiertage berücksichtigen wir nicht; im Zweifel früher schicken.

Wer dahinter steht und was wir nicht tun

Pflegeboje ist ein unabhängiges Angebot. Wir sind keine Rechtsanwälte und keine Pflegeberatung, wir nennen keine Erfolgsquoten, wir sammeln keine Bewertungen, wir erfinden keine Erfahrungsberichte. Für Beratung im Einzelfall verweisen wir auf die kostenlosen Stellen. Fehler melden Sie uns bitte unter hilfe@pflegeboje.de; wir korrigieren und vermerken das Datum.