Leistungs-Navigator

Was Ihnen zusteht. Und wie Sie es bekommen.

Nach Pflegegrad und Wohnsituation, mit den Beträgen für 2026, in Alltagssprache erklärt, und mit dem Weg zum Antrag. Viele Leistungen muss man extra abrufen, sonst verfallen sie. Wir zeigen, welche.

Tür mit Haltegriff, Wohnraumanpassung
Pflegegrad
Wohnsituation

Pflegegrad 2, zu hause

Etwa 5.900 € im Jahr bleiben oft ungenutzt.

Das Pflegegeld von 347 € im Monat kennen die meisten. Dazu kommen Leistungen, die man extra abrufen muss: Entlastungsbetrag (1.572 €), Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege (3.539 €), Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (504 €), Hausnotruf (306 €). Einmalig außerdem bis zu 4.180 € für Umbauten.

Beträge Stand 2026 (BMG, Stand 04.11.2025). Quelle: Bundesministerium für Gesundheit. Angaben ohne Gewähr.

Pflegegeld

347 € im Monat

§ 37 SGB XI

Geld für die Pflege zu Hause durch Angehörige. Wird monatlich überwiesen und kann frei verwendet werden.

So beantragen Sie es: Formloser Antrag bei der Pflegekasse, meist schon mit dem Pflegegrad-Antrag. Voraussetzung ab Pflegegrad 2: regelmäßiger Beratungsbesuch (§ 37 Abs. 3).

Pflegesachleistung (Pflegedienst)

796 € im Monat

§ 36 SGB XI

Ein ambulanter Pflegedienst hilft zu Hause und rechnet direkt mit der Kasse ab. Lässt sich mit Pflegegeld kombinieren.

So beantragen Sie es: Pflegedienst auswählen, Vertrag schließen, der Dienst rechnet mit der Pflegekasse ab. Kombinationsleistung bei der Kasse anzeigen.

Entlastungsbetrag

131 € im Monat

§ 45b SGB XI · wird oft nicht abgerufen

131 Euro im Monat für Haushaltshilfe, Betreuung, Tagespflege oder anerkannte Alltagshelfer. Wird nicht bar ausgezahlt, sondern gegen Rechnung erstattet. Nicht genutzte Beträge sammeln sich bis zum 30. Juni des Folgejahres an.

So beantragen Sie es: Rechnung eines anerkannten Anbieters bei der Pflegekasse einreichen. Welche Anbieter anerkannt sind, sagt die Kasse oder der Pflegestützpunkt. Fertiges Schreiben erstellen

Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege (gemeinsamer Jahresbetrag)

3.539 € im Jahr

§ 42a SGB XI · wird oft nicht abgerufen

Wenn die pflegende Person Urlaub macht oder krank ist, zahlt die Kasse bis zu 3.539 Euro im Jahr für eine Vertretung, auch stundenweise. Pflegen nahe Angehörige als Vertretung, ist der Betrag auf das doppelte Pflegegeld begrenzt.

So beantragen Sie es: Antrag bei der Pflegekasse, auch rückwirkend möglich. Vertretung kann ein Pflegedienst, eine Nachbarin oder ein Verwandter sein. Fertiges Schreiben erstellen

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

42 € im Monat

§ 40 Abs. 2 SGB XI · wird oft nicht abgerufen

Bis zu 42 Euro im Monat für Einmalhandschuhe, Desinfektion, Bettschutzeinlagen, Masken. Viele Anbieter liefern eine Box direkt nach Hause und rechnen mit der Kasse ab.

So beantragen Sie es: Einmaliger Antrag bei der Pflegekasse (Formular des Anbieters oder formlos), danach monatliche Lieferung. Fertiges Schreiben erstellen

Wohnraumanpassung

bis zu 4.180 €

§ 40 Abs. 4 SGB XI · wird oft nicht abgerufen

Bis zu 4.180 Euro je Maßnahme für Umbauten: bodengleiche Dusche, Haltegriffe, Türverbreiterung, Treppenlift, Rampe. Bei einer neuen Situation (zum Beispiel höherer Pflegegrad) kann es erneut einen Zuschuss geben.

So beantragen Sie es: Vor dem Umbau Antrag mit Kostenvoranschlag bei der Pflegekasse stellen. Erst nach Bewilligung beauftragen. Fertiges Schreiben erstellen

Hausnotruf

25,50 € im Monat

§ 40 Abs. 1 SGB XI · wird oft nicht abgerufen

Ein Knopf am Handgelenk oder als Kette, der eine Zentrale ruft. Die Kasse übernimmt den Basistarif, wenn die Person zeitweise allein ist und selbst Hilfe rufen kann.

So beantragen Sie es: Anbieter auswählen, der Anbieter stellt meist den Antrag bei der Pflegekasse mit.

Tages- und Nachtpflege

721 € im Monat

§ 41 SGB XI

Betreuung tagsüber in einer Einrichtung, mit Fahrdienst. Wird zusätzlich zum Pflegegeld gezahlt, ohne Kürzung.

So beantragen Sie es: Platz in einer Tagespflege suchen, die Einrichtung rechnet mit der Kasse ab.

Digitale Pflegeanwendungen

70 € im Monat

§ 40b SGB XI

Bis zu 40 Euro für zugelassene Apps (zum Beispiel Sturzprophylaxe, Gedächtnistraining) plus 30 Euro für ergänzende Unterstützung.

So beantragen Sie es: Antrag bei der Pflegekasse, Liste der zugelassenen Anwendungen beim BfArM.

Pflegeberatung

kostenlos

§ 7a SGB XI · wird oft nicht abgerufen

Kostenlose, persönliche Beratung durch die Pflegekasse oder einen Pflegestützpunkt, auf Wunsch zu Hause. Auch für Angehörige.

So beantragen Sie es: Bei der Pflegekasse anrufen und einen Termin verlangen. Die Kasse muss innerhalb von zwei Wochen einen Termin anbieten.

Pflegekurse für Angehörige

kostenlos

§ 45 SGB XI · wird oft nicht abgerufen

Kostenlose Schulungen für pflegende Angehörige, auch als Einzelschulung zu Hause oder online.

So beantragen Sie es: Bei der Pflegekasse nach Kursen fragen.

Pflegeunterstützungsgeld

10 Tage im Jahr

§ 44a SGB XI · wird oft nicht abgerufen

Bis zu 10 Arbeitstage im Jahr Lohnersatz, wenn Berufstätige kurzfristig die Pflege organisieren müssen.

So beantragen Sie es: Antrag bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person, mit ärztlicher Bescheinigung.

Kostenlose Hilfe gibt es auch persönlich: Jede Pflegekasse muss eine Pflegeberatung anbieten (§ 7a SGB XI), Pflegestützpunkte beraten neutral, Sozialverbände vertreten Mitglieder im Widerspruch. Unsere Unterlagen ersetzen keine Beratung im Einzelfall, sie bereiten sie vor. Wo Sie Beratung finden

Häufige Fragen zu den Leistungen

Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 2 zu Hause?

Pflegegeld 347 € im Monat oder Pflegesachleistung für einen Pflegedienst, Entlastungsbetrag 131 € monatlich, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege bis 3.539 € im Jahr, Tagespflege, Pflegehilfsmittel, Wohnraumanpassung, Hausnotruf und Rentenbeiträge für die Pflegeperson.

Was bleibt am häufigsten ungenutzt?

Der Entlastungsbetrag, die Verhinderungspflege und die Pauschale für Pflegehilfsmittel. Alle drei muss man aktiv abrufen, sie werden nicht automatisch überwiesen.

Sind die Beträge aktuell?

Ja, Stand 2026 laut der Übersicht des Bundesministeriums für Gesundheit. Die Beträge wurden zum 1. Januar 2025 angehoben und gelten 2026 unverändert.