Pflegegrad beantragen: So geht es Schritt für Schritt
Antrag bei der Pflegekasse, Begutachtung, Bescheid: Was Sie tun müssen, welche Fristen gelten und ab wann Leistungen fließen.
Ein Anruf genügt
Den Antrag auf einen Pflegegrad stellen Sie bei der Pflegekasse. Sie ist bei der Krankenkasse der pflegebedürftigen Person angesiedelt. Ein formloser Antrag reicht: ein Anruf, ein kurzer Brief oder eine E-Mail mit dem Satz „Ich beantrage Leistungen der Pflegeversicherung“. Die Kasse schickt dann ein Formular nach, das Sie in Ruhe ausfüllen.
Wichtig ist das Datum. Leistungen gibt es rückwirkend ab dem Tag, an dem der Antrag bei der Kasse eingeht, nicht erst ab dem Bescheid. Notieren Sie sich also, wann Sie angerufen oder den Brief abgeschickt haben. Bei Einschreiben haben Sie einen Nachweis.
Wer darf den Antrag stellen?
Die pflegebedürftige Person selbst, oder eine Person mit Vollmacht oder rechtlicher Betreuung. Angehörige können den Antrag vorbereiten und mit Einverständnis der Person einreichen. Die Kasse akzeptiert in der Praxis auch Anträge, die Angehörige im Auftrag stellen, wenn die versicherte Person unterschreibt.
Was danach passiert
Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst (bei privat Versicherten Medicproof) mit der Begutachtung. Sie erhalten einen Terminvorschlag, in der Regel für einen Hausbesuch. Die Begutachtung dauert meist 45 bis 60 Minuten. Die Gutachterin bewertet in sechs Modulen, wie selbständig die Person im Alltag ist.
Die Kasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang entscheiden. Überschreitet sie die Frist ohne Ihr Verschulden, kann die Kasse für jede angefangene Woche 70 Euro zahlen müssen (§ 18 Abs. 3b SGB XI), außer bei stationärer Versorgung oder bereits bestehendem Pflegegrad 2 oder höher.
Welche Unterlagen helfen
Sammeln Sie vor dem Termin: Medikamentenplan, Arztbriefe, Entlassungsberichte, eine Liste der Hilfsmittel, Kontakt des Hausarztes. Ein Pflegetagebuch über zwei Wochen ist das stärkste Argument, weil es den Alltag belegt. Unsere Vorbereitungsmappe fasst Ihre Angaben so zusammen, wie die Gutachterin sie abfragt.
Ab wann fließt Geld?
Mit Pflegegrad 2 zu Hause gibt es 347 Euro Pflegegeld im Monat, rückwirkend ab Antragsmonat. Dazu kommen der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich (schon ab Pflegegrad 1), Pflegehilfsmittel bis 42 Euro im Monat und der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von 3.539 Euro.
Häufige Fragen
Muss ich ein Formular ausfüllen?
Nein, ein formloser Antrag reicht. Das Formular der Kasse hilft aber, weil es alle nötigen Angaben abfragt.
Kann ich den Antrag für meine Mutter stellen?
Ja, mit ihrem Einverständnis oder mit Vollmacht. Sie unterschreibt, Sie organisieren.
Wie lange dauert es bis zum Bescheid?
Die Kasse hat 25 Arbeitstage ab Antragseingang. Bei Krankenhausaufenthalt oder Palliativsituation gelten kürzere Fristen.
Zuletzt geprüft am 25.9.2026. Beträge Stand 2026 (BMG, Stand 04.11.2025), Quelle Bundesministerium für Gesundheit. Dieser Text informiert allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
Kostenlose Hilfe gibt es auch persönlich: Jede Pflegekasse muss eine Pflegeberatung anbieten (§ 7a SGB XI), Pflegestützpunkte beraten neutral, Sozialverbände vertreten Mitglieder im Widerspruch. Unsere Unterlagen ersetzen keine Beratung im Einzelfall, sie bereiten sie vor. Wo Sie Beratung finden