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Pflegegrad einschätzen, wie der Gutachter rechnet
Wir fragen genau das ab, was die Gutachterin abfragt: sechs Bereiche des Alltags, in einfacher Sprache. Die Punkte rechnen wir nach der amtlichen Tabelle. Alles bleibt in Ihrem Browser, wir speichern nichts und wollen keine E-Mail-Adresse.
Schritt 1 von 7
Modul 1 von 6
Sich bewegen
Amtlich: Mobilität. Zählt mit 10 Prozent.
Antworten Sie für einen normalen Tag, nicht für den besten. Hilfsmittel, die die Person sicher allein nutzt, machen sie selbständig.
Zwischenstand: 0 Punkte. Nichts wird gespeichert, alles bleibt in Ihrem Browser.
Kostenlose Hilfe gibt es auch persönlich: Jede Pflegekasse muss eine Pflegeberatung anbieten (§ 7a SGB XI), Pflegestützpunkte beraten neutral, Sozialverbände vertreten Mitglieder im Widerspruch. Unsere Unterlagen ersetzen keine Beratung im Einzelfall, sie bereiten sie vor. Wo Sie Beratung finden
Häufige Fragen zum Rechner
Wie genau ist der Pflegegrad-Rechner?
Er rechnet mit den amtlichen Tabellen aus Anlage 1 und 2 zu § 15 SGB XI. Die Genauigkeit hängt davon ab, wie ehrlich Sie einen normalen Tag beschreiben. Beim Termin bewertet die Gutachterin, deshalb ist das Ergebnis eine Schätzung.
Werden meine Antworten gespeichert?
Nein. Der Rechner läuft vollständig in Ihrem Browser. Es wird nichts gesendet, nichts gespeichert, kein Konto und keine E-Mail-Adresse verlangt.
Für wen ist der Rechner gedacht?
Für Erwachsene. Die besonderen Kriterien für Kinder (4.K und 5.K des Begutachtungsinstruments) sind nicht enthalten.