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Vorsorgevollmacht und Betreuung: Wer für die Eltern entscheiden darf

Ohne Vollmacht dürfen Kinder nicht automatisch für ihre Eltern handeln. Was eine Vorsorgevollmacht regelt, wie sie sich von der Betreuung unterscheidet und was das für Antrag und Widerspruch bedeutet.

Kinder dürfen nicht automatisch entscheiden

Solange ein Elternteil entscheiden kann, entscheidet er selbst; Angehörige helfen und unterschreiben mit Einverständnis. Kann er es nicht mehr, etwa bei fortgeschrittener Demenz, brauchen Angehörige eine Vollmacht oder eine gerichtliche Betreuung. Seit 2023 gibt es ein Notvertretungsrecht für Ehegatten in Gesundheitsfragen, befristet auf sechs Monate; für Kinder gilt es nicht.

Die Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmt die Person selbst, wer für sie handelt: in Gesundheitsfragen, gegenüber Kassen und Behörden, bei Bankgeschäften, beim Wohnen. Sie muss schriftlich sein, für Immobilien und Kredite notariell. Das Bundesjustizministerium stellt ein kostenloses Formular bereit; die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister hilft Ärzten und Gerichten, die Vollmacht zu finden. Wichtig: Die Vollmacht muss erteilt werden, solange die Person noch geschäftsfähig ist.

Die rechtliche Betreuung

Gibt es keine Vollmacht, bestellt das Betreuungsgericht auf Antrag eine Betreuerin oder einen Betreuer, oft ein Angehöriger. Das dauert Wochen bis Monate, kostet Gebühren und bedeutet jährliche Berichte an das Gericht. Deshalb ist die Vollmacht fast immer der bessere Weg.

Was das für Pflegekasse und Widerspruch bedeutet

Antrag, Widerspruch und Anträge auf Leistungen stellt die versicherte Person selbst oder ihre bevollmächtigte beziehungsweise betreuende Person. Legen Sie der Kasse die Vollmacht einmal vor, dann läuft der Schriftverkehr über Sie. In unseren Schreiben wählen Sie die Rolle (selbst, Angehörige mit Einverständnis, Vollmacht, Betreuung), und der Text nennt sie korrekt.

Häufige Fragen

Reicht eine Patientenverfügung?

Nein. Die Patientenverfügung regelt medizinische Maßnahmen am Lebensende. Für Anträge, Kassen und Verträge braucht es die Vorsorgevollmacht.

Kann meine Mutter mit Demenz noch eine Vollmacht erteilen?

Nur, solange sie versteht, was sie unterschreibt. Im Zweifel sollte ein Arzt die Geschäftsfähigkeit bestätigen oder ein Notar die Vollmacht beurkunden.

Zuletzt geprüft am 25.9.2026. Beträge Stand 2026 (BMG, Stand 04.11.2025), Quelle Bundesministerium für Gesundheit. Dieser Text informiert allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Kostenlose Hilfe gibt es auch persönlich: Jede Pflegekasse muss eine Pflegeberatung anbieten (§ 7a SGB XI), Pflegestützpunkte beraten neutral, Sozialverbände vertreten Mitglieder im Widerspruch. Unsere Unterlagen ersetzen keine Beratung im Einzelfall, sie bereiten sie vor. Wo Sie Beratung finden

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