Begutachtung vorbereiten: Was Sie vor dem Termin mit dem Medizinischen Dienst tun sollten
Die Gutachterin kommt einmal für 45 Minuten. So sorgen Sie dafür, dass der ganze Alltag sichtbar wird, nicht nur der gute Tag.
Zwei Wochen vorher: Pflegetagebuch führen
Notieren Sie jeden Tag, wobei Sie helfen, wie oft und wie lange. Nicht nur Handgriffe, auch Erinnern, Anleiten, Beaufsichtigen, Beruhigen, nachts Aufstehen. Ein Tagebuch über 14 Tage zeigt Muster, die ein einzelner Vormittag nicht zeigt, und Gutachterinnen nehmen es ernst.
Am Vortag: Unterlagen auf den Tisch
Medikamentenplan, Arztbriefe, Entlassungsberichte, Liste aller Hilfsmittel, Schwerbehindertenausweis, Berichte des Pflegedienstes. Legen Sie alles sichtbar bereit. Stellen Sie Hilfsmittel nicht weg: Rollator, Duschhocker, Toilettensitzerhöhung, Inkontinenzmaterial gehören ins Bild.
Beim Termin: den normalen Tag beschreiben
Die wichtigste Regel: nicht den besten Tag beschreiben. Viele ältere Menschen wollen vor Fremden nicht hilfsbedürftig wirken und sagen „Das geht schon“. Widersprechen Sie nicht vor der Person, aber ergänzen Sie ruhig: „An den meisten Tagen helfe ich dabei.“ Nennen Sie Zeiten und Häufigkeiten. Sagen Sie auch, was nachts passiert.
Bitten Sie eine zweite Person dazu, die den Alltag kennt. Sie kann ergänzen und hört zu, während Sie sprechen.
Die sechs Module kennen
Die Gutachterin fragt nach Mobilität, geistigen Fähigkeiten, Verhalten, Selbstversorgung, Umgang mit Krankheit und Alltagsgestaltung. Wer weiß, was gefragt wird, vergisst weniger. Modul 5 wird oft unterschätzt: Medikamente richten, Blutzucker messen, Kompressionsstrümpfe, Arztbesuche, alles zählt nach Häufigkeit.
Nach dem Termin
Bitten Sie um eine Kopie des Gutachtens. Notieren Sie sich, wie lange der Termin dauerte und was besprochen wurde. Kommt der Bescheid und der Pflegegrad ist niedriger als erwartet, haben Sie einen Monat für den Widerspruch.
Häufige Fragen
Darf ich beim Termin dabei sein?
Ja. Angehörige und Pflegepersonen sollen dabei sein und werden befragt. Das ist in den Begutachtungs-Richtlinien vorgesehen.
Muss meine Mutter etwas vorführen?
Die Gutachterin bittet meist um kleine Vorführungen, zum Beispiel Aufstehen vom Stuhl oder ein paar Schritte gehen. Niemand muss etwas tun, das gefährlich oder unangenehm ist.
Was, wenn der Termin nur 20 Minuten dauert?
Notieren Sie das. Eine sehr kurze Begutachtung kann ein Argument im Widerspruch sein, wenn der Alltag nicht vollständig erfasst wurde.
Zuletzt geprüft am 25.9.2026. Beträge Stand 2026 (BMG, Stand 04.11.2025), Quelle Bundesministerium für Gesundheit. Dieser Text informiert allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
Kostenlose Hilfe gibt es auch persönlich: Jede Pflegekasse muss eine Pflegeberatung anbieten (§ 7a SGB XI), Pflegestützpunkte beraten neutral, Sozialverbände vertreten Mitglieder im Widerspruch. Unsere Unterlagen ersetzen keine Beratung im Einzelfall, sie bereiten sie vor. Wo Sie Beratung finden