Pflegegrad abgelehnt: Was jetzt zu tun ist
Unter 12,5 Punkten gibt es keinen Pflegegrad. Warum Ablehnungen passieren, wie Sie den Widerspruch angehen und welche Hilfen es trotzdem gibt.
Warum Anträge abgelehnt werden
Nach dem Report des Medizinischen Dienstes Bund wird rund ein Fünftel der Erstbegutachtungen als nicht pflegebedürftig eingestuft. Häufige Gründe: Der Antrag kam sehr früh, die Person wirkte beim Termin fitter als im Alltag, Hilfsmittel machen sie in einzelnen Kriterien selbständig, oder Hilfe wurde nicht erwähnt, weil sie selbstverständlich geworden ist.
Erster Schritt: das Gutachten lesen
Fordern Sie das Gutachten an und vergleichen Sie jedes Kriterium mit dem Alltag. Rechnen Sie mit unserem Rechner nach. Liegt Ihre Schätzung deutlich über 12,5 Punkten, ist ein Widerspruch innerhalb eines Monats der richtige Weg. Liegt sie knapp darunter, kann ein neuer Antrag in einigen Monaten sinnvoller sein, mit einem Pflegetagebuch als Vorbereitung.
Der Widerspruch
Formlos, fristwahrend, mit Begründung nach Erhalt des Gutachtens. Beschreiben Sie konkrete Situationen mit Häufigkeit und Dauer und fügen Sie das Pflegetagebuch bei. Bei Demenz und psychischen Erkrankungen lohnt sich ein genauer Blick auf Modul 2, 3 und 6, die oft zu niedrig bewertet werden.
Hilfen ohne Pflegegrad
Haushaltshilfe der Krankenkasse nach einer Operation, Kurzzeitpflege nach § 39c SGB V, Hilfsmittel auf Rezept, Beratung im Pflegestützpunkt, Ehrenamt und Nachbarschaftshilfe, Angebote der Kommune. Die Pflegeberatung steht auch ohne Pflegegrad offen.
Häufige Fragen
Wie lange sollte ich mit einem neuen Antrag warten?
Es gibt keine Sperrfrist. Sinnvoll ist ein neuer Antrag, wenn sich etwas verändert hat oder die erste Begutachtung den Alltag nicht erfasst hat.
Zuletzt geprüft am 25.9.2026. Beträge Stand 2026 (BMG, Stand 04.11.2025), Quelle Bundesministerium für Gesundheit. Dieser Text informiert allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
Kostenlose Hilfe gibt es auch persönlich: Jede Pflegekasse muss eine Pflegeberatung anbieten (§ 7a SGB XI), Pflegestützpunkte beraten neutral, Sozialverbände vertreten Mitglieder im Widerspruch. Unsere Unterlagen ersetzen keine Beratung im Einzelfall, sie bereiten sie vor. Wo Sie Beratung finden