Pflegegrad 5: Voraussetzungen, besondere Bedarfskonstellation, Leistungen 2026
Ab 90 Punkten oder bei Gebrauchsunfähigkeit beider Arme und Beine. Was Pflegegrad 5 bedeutet und welche Leistungen zu Hause und im Heim gelten.
Zwei Wege zu Pflegegrad 5
Pflegegrad 5 gibt es ab 90 gewichteten Punkten. Das setzt in fast allen Modulen die höchste Stufe voraus: Die Person ist bei der Selbstversorgung vollständig auf Hilfe angewiesen, kaum mobil, im Umgang mit Krankheit und Alltag unselbständig. Der zweite Weg ist die besondere Bedarfskonstellation nach § 15 Abs. 4 SGB XI: Sind beide Arme und beide Beine gebrauchsunfähig, gilt Pflegegrad 5 unabhängig von den Punkten. Das betrifft zum Beispiel hohe Querschnittlähmungen oder das Endstadium bestimmter neurologischer Erkrankungen.
Leistungen 2026
Zu Hause: Pflegegeld 990 Euro im Monat oder Pflegesachleistung bis 2.299 Euro, Entlastungsbetrag 131 Euro, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege bis 3.539 Euro im Jahr, Tagespflege, Hilfsmittel, Wohnraumanpassung. Im Heim zahlt die Kasse 2.096 Euro monatlich plus den Leistungszuschlag auf den Eigenanteil. Der Beratungsbesuch ist vierteljährlich Pflicht.
Pflege zu Hause bei Pflegegrad 5
Viele Familien pflegen auch bei Pflegegrad 5 zu Hause, oft mit Pflegedienst, Tagespflege und Hilfsmitteln wie Pflegebett, Lifter und Wechseldruckmatratze. Wichtig sind dann die Kombinationsleistung (Pflegegeld plus Sachleistung anteilig), die Rentenbeiträge für die Pflegeperson und die Verhinderungspflege, damit Angehörige Pausen bekommen. Die Pflegeberatung nach § 7a hilft, das Paket zusammenzustellen.
Häufige Fragen
Gibt es Pflegegrad 5 auch bei Demenz?
Ja, wenn die Punkte reichen. Bei schwerer Demenz mit vollständiger Unselbständigkeit in der Selbstversorgung und täglichen Verhaltensauffälligkeiten sind 90 Punkte erreichbar.
Zuletzt geprüft am 25.9.2026. Beträge Stand 2026 (BMG, Stand 04.11.2025), Quelle Bundesministerium für Gesundheit. Dieser Text informiert allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
Kostenlose Hilfe gibt es auch persönlich: Jede Pflegekasse muss eine Pflegeberatung anbieten (§ 7a SGB XI), Pflegestützpunkte beraten neutral, Sozialverbände vertreten Mitglieder im Widerspruch. Unsere Unterlagen ersetzen keine Beratung im Einzelfall, sie bereiten sie vor. Wo Sie Beratung finden