Pflegegrad 1: Kein Pflegegeld, aber mehr, als viele denken
Bei Pflegegrad 1 gibt es Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel, Wohnraumanpassung, Hausnotruf und Beratung. Was Sie abrufen können und wie.
Was es gibt
Pflegegrad 1 (12,5 bis unter 27 Punkte) bringt kein Pflegegeld und keine Sachleistung. Aber: Entlastungsbetrag 131 Euro im Monat, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis 42 Euro monatlich, Zuschuss zur Wohnraumanpassung bis 4.180 Euro je Maßnahme, Zuschuss zum Hausnotruf, kostenlose Pflegeberatung und Pflegekurse, Wohngruppenzuschlag und im Heim 131 Euro monatlich. Über ein Jahr sind das mehr als 2.000 Euro laufend plus der Umbauzuschuss.
Der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1
Bei Pflegegrad 1 darf der Entlastungsbetrag auch für Grundpflege durch einen Pflegedienst eingesetzt werden, zum Beispiel für Hilfe beim Duschen zweimal pro Woche. Sonst gilt er für Betreuung, Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung durch anerkannte Anbieter.
Wann eine Höherstufung ansteht
Pflegegrad 1 ist oft ein Übergang. Verschlechtert sich der Zustand, stellen Sie einen Antrag auf Höherstufung. Er löst eine neue Begutachtung aus. Führen Sie vorher zwei Wochen Pflegetagebuch. Zwischen Pflegegrad 1 und 2 liegen beim Pflegegeld allein über 4.000 Euro im Jahr.
Häufige Fragen
Lohnt sich Pflegegrad 1 überhaupt?
Ja. Der Entlastungsbetrag und die Hilfsmittelpauschale sind zusammen über 2.000 Euro im Jahr, dazu der Umbauzuschuss. Und der Pflegegrad ist die Grundlage für eine spätere Höherstufung.
Zuletzt geprüft am 25.9.2026. Beträge Stand 2026 (BMG, Stand 04.11.2025), Quelle Bundesministerium für Gesundheit. Dieser Text informiert allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
Kostenlose Hilfe gibt es auch persönlich: Jede Pflegekasse muss eine Pflegeberatung anbieten (§ 7a SGB XI), Pflegestützpunkte beraten neutral, Sozialverbände vertreten Mitglieder im Widerspruch. Unsere Unterlagen ersetzen keine Beratung im Einzelfall, sie bereiten sie vor. Wo Sie Beratung finden