Pflegegeld 2026: Beträge, Voraussetzungen, Beratungsbesuch
Pflegegeld nach Pflegegrad, Stand 2026: 347 Euro bis 990 Euro im Monat. Wann es gezahlt wird, wie es mit der Sachleistung kombiniert wird und was der Beratungsbesuch ist.
Die Beträge 2026
Pflegegrad 2: 347 Euro. Pflegegrad 3: 599 Euro. Pflegegrad 4: 800 Euro. Pflegegrad 5: 990 Euro. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, aber den Entlastungsbetrag. Die Beträge wurden zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent angehoben und gelten 2026 unverändert. Die nächste gesetzliche Anpassung ist für 2028 vorgesehen. Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Übersicht der Leistungsbeträge 2026.
Wer es bekommt
Pflegegeld zahlt die Kasse an die pflegebedürftige Person, wenn die Pflege zu Hause durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn sichergestellt ist. Was mit dem Geld geschieht, ist Sache der Familie. Es ist steuerfrei und wird nicht auf Sozialleistungen der Pflegeperson angerechnet, wenn es weitergegeben wird.
Kombination mit dem Pflegedienst
Kommt zusätzlich ein Pflegedienst, wird die Sachleistung anteilig verbraucht und das Pflegegeld entsprechend gekürzt (Kombinationsleistung). Beispiel bei Pflegegrad 3: Nutzt der Pflegedienst 40 Prozent der Sachleistung von 1.497 Euro, bleiben 60 Prozent des Pflegegelds, also rund 359 Euro.
Der Beratungsbesuch
Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch abrufen (§ 37 Abs. 3 SGB XI): bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei 4 und 5 vierteljährlich. Der Besuch ist kostenlos, kommt von einem Pflegedienst oder einer Beratungsstelle und dient der Unterstützung, nicht der Kontrolle. Wer ihn versäumt, riskiert eine Kürzung des Pflegegelds. Unser Fristen-Merker erinnert Sie daran.
Häufige Fragen
Wird das Pflegegeld rückwirkend gezahlt?
Ja, ab dem Monat, in dem der Antrag bei der Pflegekasse eingegangen ist.
Muss ich das Pflegegeld versteuern?
Nein. Auch bei der pflegenden Person ist es steuerfrei, wenn sie es als Anerkennung von der pflegebedürftigen Person erhält und die Pflege familiär ist. Bei Fragen zur eigenen Situation hilft eine Steuerberatung.
Zuletzt geprüft am 25.9.2026. Beträge Stand 2026 (BMG, Stand 04.11.2025), Quelle Bundesministerium für Gesundheit. Dieser Text informiert allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
Kostenlose Hilfe gibt es auch persönlich: Jede Pflegekasse muss eine Pflegeberatung anbieten (§ 7a SGB XI), Pflegestützpunkte beraten neutral, Sozialverbände vertreten Mitglieder im Widerspruch. Unsere Unterlagen ersetzen keine Beratung im Einzelfall, sie bereiten sie vor. Wo Sie Beratung finden