Ratgeber

Kurzzeitpflege: Übergang nach dem Krankenhaus und Entlastung im Jahr

Bis zu acht Wochen im Jahr stationär, aus dem gemeinsamen Jahresbetrag mit der Verhinderungspflege. Wann sie hilft und wie Sie sie beantragen.

Wann Kurzzeitpflege passt

Nach einem Krankenhausaufenthalt, wenn die Versorgung zu Hause noch nicht steht. In Krisen, wenn die Pflegeperson ausfällt. Als Verschnaufpause im Jahr. Die Person wohnt für einige Tage oder Wochen in einer Pflegeeinrichtung mit Kurzzeitpflegeplätzen.

Was die Kasse zahlt

Aus dem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro für bis zu acht Wochen im Kalenderjahr. Er deckt die Pflegekosten; Unterkunft und Verpflegung zahlen Sie selbst, hierfür kann der Entlastungsbetrag eingesetzt werden. Das Pflegegeld wird während der Kurzzeitpflege bis zu acht Wochen zur Hälfte weitergezahlt.

Ohne Pflegegrad nach dem Krankenhaus

Wer keinen Pflegegrad hat oder Pflegegrad 1 und nach einer Operation vorübergehend Hilfe braucht, kann Kurzzeitpflege über die Krankenkasse bekommen (§ 39c SGB V). Der Sozialdienst des Krankenhauses hilft beim Antrag.

Einen Platz finden

Kurzzeitpflegeplätze sind knapp. Fragen Sie früh, nutzen Sie den Sozialdienst der Klinik, die Pflegeberatung und die Platzbörsen der Länder. Manche Heime bieten „eingestreute“ Kurzzeitpflegeplätze an.

Häufige Fragen

Kann ich Kurzzeit- und Verhinderungspflege im selben Jahr nutzen?

Ja, beides kommt aus demselben Topf von 3.539 Euro. Sie teilen ihn frei auf.

Zuletzt geprüft am 25.9.2026. Beträge Stand 2026 (BMG, Stand 04.11.2025), Quelle Bundesministerium für Gesundheit. Dieser Text informiert allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Kostenlose Hilfe gibt es auch persönlich: Jede Pflegekasse muss eine Pflegeberatung anbieten (§ 7a SGB XI), Pflegestützpunkte beraten neutral, Sozialverbände vertreten Mitglieder im Widerspruch. Unsere Unterlagen ersetzen keine Beratung im Einzelfall, sie bereiten sie vor. Wo Sie Beratung finden

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