Begutachtung: Ablauf des Termins und die Fragen der Gutachterin
Was beim Hausbesuch des Medizinischen Dienstes passiert, welche Fragen kommen und wie lange es dauert.
Der Ablauf
Die Gutachterin (Pflegefachkraft oder Ärztin) stellt sich vor, erklärt den Ablauf und fragt nach der Vorgeschichte: Diagnosen, Krankenhausaufenthalte, Medikamente, Hilfsmittel, wer pflegt. Dann geht sie die sechs Module durch, meist im Gespräch mit der Person und den Angehörigen. Sie bittet um kleine Vorführungen und sieht sich Bad und Schlafzimmer an. Zum Schluss erklärt sie das weitere Verfahren. Dauer meist 45 bis 60 Minuten.
Typische Fragen
Können Sie allein aufstehen? Wie kommen Sie ins Bad? Wer richtet die Medikamente? Wie läuft das Duschen? Wissen Sie, welcher Tag heute ist? Was machen Sie tagsüber? Wer kommt Sie besuchen? Gibt es nachts Unruhe? Gab es Stürze? Diese Fragen entsprechen den Kriterien der Module. Unser Rechner stellt sie in derselben Logik.
Was die Gutachterin nicht sieht
Die Nacht, den schlechten Tag, die Zeit, die Sie mit Erinnern und Nachkontrollieren verbringen. Deshalb müssen Sie es sagen. Beschreiben Sie Häufigkeiten und Dauer: „Jeden Morgen 20 Minuten Hilfe beim Anziehen“ ist besser als „manchmal helfe ich“.
Begutachtung nach Aktenlage und Telefon
In Ausnahmefällen begutachtet der Medizinische Dienst nach Aktenlage oder per Telefon, etwa bei Wiederholungsbegutachtungen. Sie können auf einen Hausbesuch bestehen, wenn Sie das für wichtig halten. Bei einem Widerspruch ist ein neuer Hausbesuch oft sinnvoll.
Häufige Fragen
Muss ich die Gutachterin ins Haus lassen?
Ohne Begutachtung gibt es keinen Pflegegrad. Sie können aber einen anderen Termin vereinbaren, wenn der vorgeschlagene nicht passt.
Zuletzt geprüft am 25.9.2026. Beträge Stand 2026 (BMG, Stand 04.11.2025), Quelle Bundesministerium für Gesundheit. Dieser Text informiert allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
Kostenlose Hilfe gibt es auch persönlich: Jede Pflegekasse muss eine Pflegeberatung anbieten (§ 7a SGB XI), Pflegestützpunkte beraten neutral, Sozialverbände vertreten Mitglieder im Widerspruch. Unsere Unterlagen ersetzen keine Beratung im Einzelfall, sie bereiten sie vor. Wo Sie Beratung finden